„Eines Tages werden wir den Lärm bekämpfen müssen wie die Pest“ hat Robert Koch (1843–1910) bereits vor über hundert Jahren prophezeit. Heute ist sein Satz bittere Realität: Über 70 % der Bevölkerung fühlen sich durch Lärm gestört.
Die Erwartungen an den Schallschutz steigen. Die Entwicklung der Regelwerke für den baulichen Schallschutz findet unter ständig ändernder Randbedingungen statt. Der Kostendruck nimmt zu, gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Wärmeschutz und des Brandschutz und berühren die Belange des Schallschutzes.
Wir sorgen für einen Überblick aller Anforderungen und beraten zu planerischen Maßnahmen zum rechnerischen Nachweis des Schallschutzes, außerdem Hinweise auf fachgerechte bei der Ausführung.
Neben schalltechnisch-konstruktiven Zusammenhängen geht es bei Planung und Ausführung um einen "angemessenen" Schallschutz. Über die Mindestanforderungen hinaus kann oder sollte, je nach Anspruch, ein zusätzlicher Schallschutz vereinbart werden. Die DIN 4109 beinhaltet planerische Maßnahmen zum rechnerischen Nachweis des Schallschutzes, außerdem Hinweise auf potentielle Fehler bei der Ausführung.